APA und der Umweltschutz
REACH & ROHS compliant
Juni 1, 2021

• REACH:

REACH, Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorization of Chemicals (Registrierung – Bewertung – Zulassung – Beschränkung von Chemikalien) ist eine seit 2007 geltende Verordnung der Europäischen Union.

Ziel der REACH-Verordnung ist, den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor Risiken durch Chemikalien zu verbessern. Sie fördert auch alternative Methoden zu Tierversuchen zur Bewertung der Gefahren von Chemikalien.

REACH gilt für alle chemischen Stoffe, sowohl in industriellen Prozessen als auch im täglichen Gebrauch, wie beispielsweise in Reinigungsmitteln, Kleidung, Interieur, Auto, Wand- und Bodenbelägen, Dekorationen und viel mehr…

A.P.A. Spa. legt großen Wert auf die Sicherheit seiner Produkte, die Gesundheit der Menschen und den Respekt vor der Umwelt. Aus diesem Grund teilt und verfolgt die Ziele der europäischen REACH-Verordnung und stellt sicher, dass darin keine gefährlichen „SVHC“-Stoffe verwendet werden.

A.P.A. Spa. Bei der Entwicklung neuer Produkte werden die verwendeten Rohstoffe sorgfältig bewertet. Dank der kontinuierlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung hat A.P.A. Spa. bietet seinen Kunden Produkte, die für Mensch und Umwelt sicher sind.

 

Vertiefung:

Die REACH-Verordnung sieht vor, dass gesundheits- und umweltbedenkliche gefährliche Stoffe in einen Regelungsprozess einbezogen werden können, der auch mit dem Verbot der Stoffe selbst abgeschlossen werden kann.
Als besorgniserregend eingestufte Stoffe (SVHC) sind in einer Liste mit der Bezeichnung „Kandidatenliste“ aufgeführt. Für die Verwendung dieser Stoffe in Mengen von mehr als 0,1% w / w. Es besteht die Notwendigkeit, den Kunden ausreichende Informationen über die sichere Verwendung bereitzustellen und, falls diese Stoffe zur Herstellung von Erzeugnissen verwendet werden, die ECHA zu benachrichtigen (SCIP-Meldung).
Die Untersuchungen zu SVHC-Stoffen können zu ihrer Aufnahme in den Anhang XIV oder die Liste der Stoffe führen, für die eine Zulassung durch die Europäische Chemikalienagentur – ECHA – erforderlich ist.
Wenn die mit der Verwendung eines Stoffes verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht akzeptabel sind, wird er in Anhang XVII aufgenommen und darf auf dem europäischen Gebiet nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.

 

 

 

• ROHS:

Die Abkürzung RoHS ist die Abkürzung für „Restriction of Hazardous Substances“ – Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und ist eine 2011 verabschiedete Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft.

Sie definiert Beschränkungen für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die in der Europäischen Union hergestellt oder importiert werden.

Die Hauptverwendungszwecke der APA-Produkte sind Materialien für die Gestaltung von Dekorationen, Werbegrafiken, Verpackungen, Innenarchitektur und Kleidung.

In Anerkennung der Nichtanwendbarkeit im engeren Sinne der RoHS-Richtlinie hat A.P.A. Spa. stellt sicher, dass die in dieser Verordnung identifizierten Stoffe nicht im Produktionsprozess verwendet werden

.

 

Vertiefung:

Im Jahr 2011 wurde die Richtlinie „RoHS 2“ erlassen, die die ursprüngliche Richtlinie ablöste und die Aktualisierung von Chemikalien, die einer Beschränkung oder einer Ausnahme unterliegen, ermöglicht.
Die Richtlinie sieht vor, dass die folgenden Stoffe bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten nicht verwendet werden:

• Blei
• Merkur
• Cadmium
• Sechswertiges Chrom (Chrom VI)
• Polybromierte Biphenyle (PBB)
• Polybromierter Diphenylether (PBDE).
• Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1%)
• Benzibutylphthalat (BBP) (0,1%)
• Dibutylphthalat (DBP) (0,1%)
• Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1%)

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